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60 Jahre (Mit)bestimmung ?!

Cayan Kartal

Der DGB und die Hans Böckler Stiftung haben vor kurzem das 60 jährige Jubiläum der Mitbestimmung gefeiert.  Vor 60 Jahren ist das Betriebsverfassungsgesetz  in der BRD eingeführt worden. Grund zu feiern für die Gewerkschaften gab es wohl damals nicht. Denn die wollten damals mehr.  Denn das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 regelte nicht damals wie heute, die  Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Hinzu kommt das es dort zu einer Regelung, dass der Betriebsrat und Leitung „zum Wohl des Betriebes und seiner Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Gemeinwohls„  zusammenarbeiten sollte. Auch dies wurde damals seitens Gewerkschaft scharf kritisiert und bekämpft. Vor dem Betriebsverfassungsgesetz nach dem Faschismus kam es zu Gesetzen wie z.B. Kontrollratsgesetz und Ländergesetze. Dort gab es weitergehende Mitbestimmungsgesetze. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 war ein Rückschritt für die Arbeiterbewegung. Nur in der Montanindustrie hingegen kam es zu einer paritätischen Mitbestimmung. Im Jahre 1951 kam es zu dem Montanmitbestimmungsgesetz, welches die paritätische Besetzung des Aufsichtsrates in Montanunternehmen ab 1000 Beschäftigten bedeutete.

Das Betriebsverfassungsgesetz wird  von vielen Arbeitgebern als kontraproduktiv  gesehen und sie bekämpfen es, wo es nur geht.  Heutzutage  gibt es auch ständig immer mehr Angriffe auf die Mitbestimmung, die nicht Einhaltung der Gesetze ist leider die gängige Praxis der Arbeitgeber.

Obwohl das Betriebsverfassungsgesetz -wie manchmal von Arbeitgebern behauptet wird- in keinster Weise die Herrschaft der Arbeitgeber in Frage stellt oder geschweige denn bedroht, ist es trotzdem ein wichtiges Werkzeug, das man so gut wie möglich nutzen sollte. Auch wichtig ist es, das Wissen zu  haben, um es zu benutzen.  Wahrscheinlich würden sich die Arbeitgeber auch nicht an dieses Gesetz halten,  wenn nicht der Druck der Betriebsräte wäre.

Im Großen und Ganzen ist das Mitbestimmungsmodel in Deutschland das Resultat von Niederlagen der Arbeiterklasse im Kampf für eine antikapitalistische Umgestaltung,  aber zugleich war es auch ein Zugeständnis aus Angst einer Umgestaltung.  Also war es ein Resultat des Klassenkampfes und ein Ausdruck der Machtverhältnisse zwischen Arbeit und Kapital.

Diese Auseinandersetzungen gibt es auch heutzutage und deshalb fordern heute die Kapitalisten auch die Mitbestimmungsgesetze, die wir haben, anzuschaffen.  Man sollte als Betriebsrat und Interessenvertreter der ArbeiterInnen  das BetrVG so gut wie möglich nutzen und  versuchen, es zu verbessern. Um eine bessere, kämpferische Nutzung der Mitbestimmung zu gewährleisten, müsste die Bindung von BR und Aufsichtsratsvertretern an das Unternehmenswohl abzuschaffen. Mitbestimmungsorgane auf allen Ebenen müssten rechenschaftspflichtig und jederzeit abwählbar sein. Jedoch muss man sagen, dass die Mitbestimmung so gut sie auch werden würde, nicht das Gesetz der Klassengegensätze  zwischen Kapital und Arbeit aufheben kann. Aber man kann und sollte es als ein Mittel von vielen benutzen, um einen Bruch in der kapitalistischen Produktionsweise herbei zu führen!

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