Written by 14:51 HABERLER

JAWOLLLL der Mindestlohn wurde in Deutschland durchgesetzt! – April, April!!

Seit  Monaten sind die Diskussionen über den „flächendeckenden“ gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro am Laufen. Am 02. April 2014 billigte das Kabinett den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles, der ab 2015 für alle Arbeiter gelten soll. Bis Ende 2016 darf der Mindestlohn noch unterschritten werden. Bezüglich des Gesetzentwurfs gibt es einige Punkte, die kritisch betrachtet werden sollten. Denn das Kabinett lässt für die Arbeitgeber noch einige Türen offen.

Erstens können oder sollen nun alle Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Jobantritt weniger als 8,50 Euro verdienen dürfen. Zweitens die Lohnuntergrenze soll auch für Jugendliche unter 18, ohne Ausbildung sowie für Praktikanten in Berufsvorbereitung, nicht gelten. Das ist den Arbeitgebernahen Kreisen immer noch nicht genug. Hans- Werner Sinn vom Ifo-Institut warnt vor den Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Mindestlohn soll Arbeitsplätze gefährden. Börsch-Supan von der Max-Planck Gesellschaft kritisiert, dass der Mindestlohn bereits ab 18 Jahren gelten soll. Nach Börsch-Supan soll der Mindestlohn erst ab 25 Jahre gelten.

 

Kurz nach der Billigung äußerte sich der Verdi Vorsitzender Frank Bsirske zum Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalitionäre wie folgt: „Das ist nicht sinnvoll. Der Mindestlohn soll vor Lohndumping schützen. Das muss für Langzeitarbeitslose genauso gelten wie für jeder Mann und jede Frau. Die Ausnahme ist eine Diskriminierung, die nicht nachvollziehbar ist. Es ist eine Schwachstelle in einer an sich sehr vernünftigen Entscheidung.“

 

Auch die DGB Jugend betonte mehrmals, dass Jugendliche nicht zu Arbeitern zweiter Klasse gemacht werden dürfen. Es sei völlig unrealistisch, dass junge Menschen durch den Mindestlohn von einer Ausbildung abgehalten werden und stattdessen einen Aushilfsjob annehmen würden.

 

Nun, dass der Gesetzentwurf mit diesen Fehlern Anfang April vom Kabinett so akzeptiert wurde, ist für viele ein Aprilscherz, sogar erniedrigend und diskriminierend. Schließlich werden die Arbeiter mit 8,50 Euro immer noch unter dem Existenzminimum leben. Obwohl der Verdi-Chef Bsirske im Dezember 2013 noch auf einen Mindestlohn von 10 Euro beharrt hat, hält er den aktuellen Gesetzentwurf für „an sich vernünftige Entscheidung“. Die Gewerkschaftsjugendverbände fordern ebenfalls einen sofortigen ausnahmslosen Mindestlohn, Ausbildungs- und Übernahmegarantie nach der Ausbildung, doch außer diese Forderungen auf das Blatt zu bringen, haben diese bisher nichts geplant und durchgeführt. Eine sichere Arbeit und ein Mindestlohn ohne Ausnahmen ist das Recht aller. Dieser Gesetzentwurf ist nicht befriedigend, sondern ungenügend. Der ist für alle ein lediglich ein Aprilscherz!

Silan Kücük

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