Written by 16:18 HABERLER

Kampf gegen Arbeiterfeindlichkeit

Die Erdogan-Regierung hat den Streik von 5.800 Glasarbeitern für zwei Monate ausgesetzt und ihren Beschluss mit „Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und nationalen Sicherheit“ begründet.

Diese „Aussetzung für zwei Monate“ erweckt auf den ersten Blick den Anschein, als würde der Streik in zwei Monaten wieder fortgesetzt. Aber dieser Eindruck täuscht. Eine Fortsetzung des Streiks in zwei Monaten ist so gut wie unmöglich. Deshalb muss man hier von einem Verbot des Streiks durch die Regierung sprechen.

Einiges wurde dadurch verständlich:

1- Die Betriebsführung von Şişecam war über den bevorstehenden Beschluss der Regierung informiert. Deshalb ließ sie es darauf ankommen und zwang die Arbeiter förmlich zum Streik. Die von den Arbeitern geforderte Lohnerhöhung von 200 Lira im Monat hätte die Unternehmensleitung ohne Schwierigkeiten akzeptieren können, weil sie wirtschaftlich glänzend dasteht.
2- Es wurde erneut offensichtlich, dass die AKP-Regierung unter „nationaler Sicherheit“ lediglich die „Interessen der Unternehmer“ versteht. Die mit den Stimmen von Arbeitern und Werktätigen gewählte AKP-Regierung sieht ihre Hauptaufgabe darin, die Interessen von Großkapital zu vertreten.

Der Streik von Şişecam-Arbeitern ist nicht der erste Streik, der verboten wurde.

– Der erste gesetzliche Streik von Glasarbeitern fand im Jahre 1966 statt. Der Streikaufruf von damals einen besonderen Stellenwert in der Arbeiterbewegung der Türkei. Die damalige Regierung unter Süleyman Demirel hatte den Streik verboten.

– Ein Streik von Glasarbeitern im Jahre 1980 war nach dem Militärputsch am 12. September von der Junta verboten worden.

– Am 24. Mai 2001 wurde ein weiterer Streik von Glasarbeitern von der damaligen Koalition unter Bülent Ecevit verboten. Auch damals lautete die Begründung „Gefährdung der nationalen Sicherheit“.

– Im Jahre 2003 beschlossen die Glasarbeiter in einer Urabstimmung in Streik zu treten. Noch bevor der Streik begann, beschloss die AKP-Regierung den Streik zu verbieten. Der Verwaltungsgerichtshof hob die Verbotsverfügung der Regierung auf, die sich über das Gerichtsurteil hinweg- und das Verbot durchsetzte.
– Jetzt ist es wieder die AKP, die einen Streik von Glasarbeitern mit dem Vorwand „Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und nationalen Sicherheit“ verbietet.

Wenn es darum geht, Arbeiterkämpfe niederzuschlagen, handeln also alle bürgerlichen Parteien gleich. Ob Konservative oder Sozialdemokraten an der Regierung sind, spielt keine Rolle. Arbeiterrechte werden mit Füssen getreten und Kapitalinteressen durchgesetzt.

Jetzt werden sicherlich die Befürworter der AKP-Regierung nachzuweisen versuchen, wie die Glasproduktion unmittelbar mit öffentlicher Gesundheit und nationaler Sicherheit zusammenhängt. Gewerkschaftskreise dagegen werden versuchen, deren Thesen zu widerlegen und den Rechtsbruch der Regierung nachzuweisen.

Viele werden denken, dass die Haltung von Türk-Is, in der die Glasarbeitergewerkschaft Kristal-Is Mitglied ist, außerordentlich wichtig sein wird. Diese Annahme ist jedoch sehr naiv. Die Linie von Türk-Is zeigt, dass man keine Hoffnungen und Erwartungen in ihre Führung setzen sollte. Vielmehr sollten die Arbeiter ermutigt werden, gemeinsam mit kämpferischen Gewerkschaftern den Kampf aufzunehmen und ihre Stimme gegen den Angriff auf das Streikrecht zu erheben.

Die Glasarbeiter gaben nach der Verbotsverfügung eine Erklärung ab, in der sie zur Solidarität und zum gemeinsamen Kampf aufrufen. Nur so kann man die Regierung dazu bewegen, das Verbot aufzuheben und ihre Angriffe auf Arbeiterrechte einzustellen. Sonst wird ihre arbeiterfeindliche Politik kein Ende finden.

Ihsan Caralan

 

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