Written by 12:59 HABERLER

Kein Deutschtest mehr für türkische Ehepartner

Ein klares Urteil des Europäische Gerichtshof: Nachziehende türkische Ehepartner müssen kein Sprachtest mehr absolvieren, da diese deutsche Regelung nicht mit dem europäischem Recht vereinbar ist.
Diese Sprachtests sind rechtswidrig, zumindest die für Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken. So die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Um angeblich die Integration zu fördern und Zwangsverheiratungen zu verhindern, müssen Männer und Frauen seit 2007, die ihren Ehepartnern nach Deutschland folgen wollen, einen Deutschtest absolvieren. Dies jedoch, Verstöße gegen eine Vereinbarung zwischen der Türkei und der EU, welche in den 70er Jahren getroffen wurde. Gegenstand der Vereinbarung besagt, „dass die Niederlassung nicht erschwert werden dürfe“.
Der Gerichtshof betonte bei ihrer Urteilsverkündung, dass die Familienzusammenführung „ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger“ sei und zudem für die Betroffenen die Qualität ihres Aufenthalts verbessere.
Große Schwierigkeiten hatten vor allem Analphabeten und arme Familien, welche die notwendigen Sprachkurse oder gar die Reise und den Aufenthalt dorthin nicht bezahlen konnten. Diese Sprachkurse werden nur in 3 Städten der Türkei angeboten (Ankara, Istanbul und Izmir).

Suphi Sert

Schallende Ohrfeige
EuGH kippt Sprachtests
Sevim Dagdelen
‚eDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat endlich mit einer Regelung Schluß gemacht, die Die Linke von Anfang an kritisiert hat: der Nachweis von Deutschkenntnissen im Ausland als Voraussetzung für den Nachzug von Ehepartnern. Diese im Kern diskriminierende Regelung gilt auf Betreiben von CDU/CSU und SPD seit August 2007. Die Zahl der zum Ehegattennachzug erteilten Visa sank infolge der gesetzlichen Hürden um mehr als ein Fünftel, von zuvor knapp 40000 auf etwa 32000 pro Jahr.

Begründet wurde die Einführung der Sprachtests mit einer besseren Integration und dem Kampf gegen Zwangsverheiratungen. Beides waren aber vorgeschobene Argumente. In Wahrheit sollte durch die Neuregelung der Familiennachzug insgesamt erschwert werden; und zwar vor allem von und zu türkischen Staatsangehörigen. Zumindest für diese hat die Schikane nun – hoffentlich – ein schnelles Ende, denn nur für diese gilt das Urteil der Richter in Luxemburg. Diese befanden, dass die Beschränkung des Ehegattennachzugs durch Einführung eines Sprachtests im Ausland ein Verstoß gegen Vereinbarungen zwischen der Türkei und der Europäischen Gemeinschaft war. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2010 in einem Grundsatzurteil noch gegensätzlich entschieden und dafür gesorgt, dass Tausende Ehegatten über Jahre hinweg weiter drangsaliert und voneinander unnötig getrennt wurden.

Die Bundesregierung hatte vergeblich versucht, das Urteil vom Donnerstag mit haarspalterischen juristischen Argumenten zu verhindern. Jetzt ist zu befürchten, dass die Entscheidung in der praktischen Umsetzung unterlaufen wird. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Günter Krings, formulierte in einer Erklärung, das EuGH-Urteil werde „zur Kenntnis“ genommen. Die Regierung muss aber ihre seit Jahren irrige Rechtsauffassung klar und eindeutig korrigieren, und sie darf den türkischen Ehepaaren nun keine Steine mehr in den Weg legen.

Das Urteil hat allerdings auch eine Kehrseite. Deutsche Staatsangehörige sind beim Ehegattennachzug nicht nur gegenüber Angehörigen der EU-Länder und der USA, Kanadas, Australiens, Israels, der Republik Korea, Japans und Neuseelands schlechter gestellt, sondern von nun an auch gegenüber denen der Türkei. Diese Absurdität könnte jetzt dazu führen, dass sich hier lebende türkische Staatsangehörige fortan ernsthaft überlegen, ob sie einen Einbürgerungsantrag stellen sollen. Denn mit Erwerb der deutschen und dem Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit verlören sie den Schutz der Rechte des Assoziationsabkommens und wären beim Familiennachzug als Deutsche schlechter gestellt. Grotesk? Ja! Leider wäre es nicht das erste Mal, dass die Bundesregierung das Grundgesetz missachtet. Es gilt also, Druck zu machen, damit auch diese Diskriminierungen abgeschafft werden.‘
Sevim Dagdelen ist migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag

Close