Written by 14:04 HABERLER

Kein Schadensersatz für Kundus-Opfer: Groteske Doppelmoral

Dogus Ali Birdal

Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom Donnerstag zeigte wieder einmal, mit was für einer Doppelmoral deutsche Behörden arbeiten. Das Gericht wies die Anklage von Angehörigen Getöteter und Verletzter des Kundus-Massakers, welches sich am 04. September 2009 unter dem Kommando des damaligen Bundeswehroberst – heute befördert zum General – Georg Klein in Afghanistan ereignet hatte, zurück. Dieser behauptet, vor der Anordnung des Luftangriffes alle ihm „verfügbaren Aufklärungsmaßnahmen“ genutzt zu haben, um zu verhindern, dass Zivilisten am Zielort seien. Demnach sei ihm keine Verletzung der Amtspflichten zur Last zu legen, so das Oberlandesgericht, welches das Urteil des Bonner Landesgerichtes dadurch bestätigte.
Ein makaberes Urteil und eine regelrechte Beleidigung der Angehörigen, wenn man bedenkt, dass die Bundeswehr unter der Führung von Georg Klein bei dem Luftangriff auf die zwei Tanklastwagen angeblich etwa 100 Zivilisten mit ihren „verfügbaren Aufklärungsmaßnahmen“ einfach übersehen hat und es als legitim angesehen wird, Hunderte Menschen zu opfern zu machen und ihren Angehörigen den Schadensersatz zu verweigern, sofern es überhaupt einen Schadensersatz für ein Menschenleben geben kann!
Die Kläger, unter anderem ein afghanischer Vater, der seine zwei Söhne bei dem Massaker verlor und eine Witwe, deren Mann ermordet wurde, wurden mit diesem Urteil vom OLG gedemütigt und geradezu als Menschen zweiter Klasse verschmäht, da anscheinend der Anspruch und das Recht auf Entschädigung für sie, afghanische Staatsbürger, nicht gilt.
Die Bundesrepublik hatte zuvor an die Familien von 90 Opfern eine lächerliche Summe von jeweils 5000 US-Dollar als freiwillige Leistung gezahlt. Damit zeigte die Bundesrepublik, die neben der USA zum „Hüter der Demokratie um jeden Preis“ mutiert ist, was ihnen ein Menschenleben wert ist, vor allem, wenn diese ermordeten Menschen afghanische Staatsbürger sind. Das Massaker in Kundus und das darauffolgende lächerliche Urteil des OLG sind nur ein Beispiel für die expansive, aggressive und repressive Außenpolitik der Bundesrepublik. Die Unterstützung der Faschisten in der Ukraine und die von internationalen Instituten mehrfach aufgedeckte Beihilfe deutscher Behörden bei Entführungen, Geheimhaltungen und beim Foltern seitens der USA zeigen den Kurs, den die deutsche Außenpolitik auch in Zukunft weiter verfolgen wird.

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