Written by 15:09 HABERLER

Optionspflicht – Diskriminier‘ mich nicht!

Suphi Sert

 

Bin ich deutsch? Bin ich türkisch? Oder beides? Häää? So ähnlich geht es vielen Jugendlichen, die sich für eine „Option“ entscheiden müssen oder mussten.

Kurze Erklärung: Die Bundesregierung verankerte 1999 im Staatsangehörigkeitsgesetz die Optionspflicht. Ab dem 01. Januar 2000 erhielten alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern zunächst automatisch und die ab 1990 geborenen Kinder rückwirkend die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren mit einem Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik gelebt hatte. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres muss man dann dem Ministerium erklären, ob die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit angestrebt wird. Je nachdem für welche man sich entscheidet, geht die andere verloren.

 

Der Haken: Warum überhaupt diese unerwünschte Wahl?

Ein junger Mensch soll sich mit Anfang 20 entscheiden, ob er sich für die Staatsbürgerschaft der Eltern oder die Staatsbürgerschaft des Landes annimmt, in dem er geboren und aufgewachsen ist. Auf der einen Seite denkt er sich: „Natürlich bin ich deutsch. Ich bin hier geboren, die deutsche Sprache ist meine Muttersprache und da ich in Deutschland leben werde, möchte ich ein Mitspracherecht haben.“ Auf der anderen Seite: „Ich habe aber eigene Wurzeln. Meine Eltern kommen aus einem anderen Land und sie sind stolz drauf. Ich bin natürlich auch stolz auf meine Eltern und auf deren Herkunftsland. Schließlich liegen meine Wurzeln dort. Doch ich habe das Problem, meine Entscheidung meiner Familie zu erklären. Außerdem werde ich kein Erbrecht in der Heimat haben. Was wäre jetzt richtig?“

 

2014: Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland und die Bedingungen

Nun, die oben gestellten Fragen werden sich nur noch 10 % der Migranten-Jugendlichen in der Zukunft stellen müssen. Denn die Union und SPD haben eine Gesetzesänderung zur doppelten Staatsbürgerschaft entwickelt und nun seien laut Bundesregierung weniger Kinder und Jugendliche mit der Optionspflicht konfrontiert. Diese 10 % gelten nach dem Entwurf als nicht in Deutschland aufgewachsen und müssen sich daher entscheiden, da sie bestimmte Kriterien nicht erfüllen (Bspw.:„mindestens acht Jahre gewöhnlicher Aufenthalt“).

 

Doch das reicht nicht aus!

Das neue Gesetz sorgt immer noch nicht für eine rechtliche Gleichstellung, sondern erschafft wieder Menschen zweiter und dritter Klasse. So kann beispielsweise ein türkischer Jugendlicher der seinen Hauptschulabschluss in der BRD gemacht hat, die deutsche und türkische Staatsbürgerschaft behalten. Ist dieser jedoch in Frankreich aufgewachsen mit einem französischen Schulabschluss, muss dieser sich entweder für die deutsche oder türkische Staatsbürgerschaft entscheiden. Ebenso zählt dieser Fall, wenn der Jugendliche in der Türkei aufgewachsen ist. Sprich, hier müsste er den türkischen Pass abgeben, wenn er sich für den deutschen Pass entscheidet. Wiederum kann ein Jugendlicher der die Türkei hauptsächlich aus dem TV kennt, seine türkische Staatsbürgerschaft behalten. Demzufolge hat auch das neue Gesetz keine Logik. Es ist wieder nur eine weitere Diskriminierung, welche dem gesellschaftlichen Miteinander schadet und für weitere Identitätsstörungen bei Migrantenjugendlichen sorgt. Und auch, wenn 10 % sich nicht viel anhört, es werden wieder zigtausend Jugendliche nur Deutsche auf Probe sein. Und ihnen wird am Ende der Doppelpass vorenthalten.

Und keiner redet mehr über die Ungleichbehandlung. Denn bei vielen Staatsangehörigkeiten ist die doppelte Staatsangehörigkeit ganz einfach akzeptiert.

 

Im Jahr 2011 hat die Forschungsgruppe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einer Studie das Entscheidungsverhalten noch in frühen Phasen der ersten Optionspflichtigen untersucht. Einem knappen Drittel der Befragten wäre es lieber gewesen, diese Entscheidung nicht treffen zu müssen. Sie wünschten sich  beide Staatsangehörigkeiten behalten zu können.  Doch 98% entschieden sich – im Hinblick auf ihre private und berufliche Zukunftsplanung, die ganz überwiegend auf Deutschland ausgerichtet ist – für die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

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