Written by 10:52 HABERLER

Repressives Streikrecht verhindert Pilotenstreik

Nils Böhlke
Das deutsche Streikrecht gilt als eines der repressivsten unter den westlichen Demokratien. In der vergangenen Woche haben die Richter des hessischen Landesarbeitsgerichts dies dadurch bestätigt, dass sie den Streik der Pilotinnen und Piloten bei der Lufthansa für rechtswidrig erklärt haben.
Der Hintergrund dieser Entscheidung ist der andauernde Arbeitskampf der Pilotinnen und Piloten gegen die Ausgründung wesentlicher Konzernteile in eine eigene Billiglohntochter, die den anderen Billigfliegern Konkurrenz machen soll. Daneben geht es auch um die Übergangsversorgung der Pilotinnen und Piloten nach ihrer aktiven Zeit in den Flugzeugcockpits und vor ihrem Eintritt ins reguläre Rentenalter, aber hier scheinen die Parteien bereits eine Einigung erzielt zu haben. Damit wurde der Kampf gegen die Ausgliederung zum Kern der Auseinandersetzung.
Da in Deutschland aber nur tarifliche Fragen Gegenstand von Arbeitskämpfen sein dürfen und sowohl der politische Streik als auch der Kampf gegen sogenannte „unternehmerische Entscheidungen“ verboten sind, sah das Landesarbeitsgericht hier einen Grund, den Streik zu unterbinden. Diese Regelung würde schließlich auch den Streik gegen die Ausgliederung von Unternehmensteilen zu einer Frage machen, die nicht Gegenstand von Streiks werden darf, da es sich hier um eine solche „unternehmerische Entscheidung“ handelt. Dennoch gibt es hier für die Richter eigentlich Spielraum.
In der Vergangenheit wurden diese Vorgaben vor Arbeitsgerichten nämlich immer recht kulant ausgelegt. Aber auch Gerichtsurteile werden vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse und Stimmungen gefällt. Angesichts des Tarifeinheitsgesetzes sowie einer Diskussion um Zwangsschlichtungen bei Streiks im Bereich der Daseinsvorsorge, ist das aktuelle Urteil ein Ausdruck einer repressiver werdenden gesellschaftlichen Lage.
Der Druck auf die Beschäftigten und ihre Interessensvertretungen sich möglichst wenig gegen die Entscheidungen der Konzernzentralen aufzulehnen, wächst weiter und wird in einem Kapitalismus der immer mehr und immer tiefer werdende Krisen verursacht, auch noch weiter ansteigen. Gerade die Lufthansa ist ein gutes Beispiel dafür, dass die massive Konkurrenzsituation und einbrechende Gewinnerwartungen noch stärker auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden müssen. Wer sich gegen Billigflieger behaupten muss, kann keine widerständigen Interessenvertretungen der Beschäftigten gebrauchen.
Dagegen hilft es aber nicht, sich zurückzulehnen, ein wenig Richterschelte zu betreiben und die gegebenen Bedingungen zu akzeptieren. Stattdessen zeigen die Streiks der vergangenen Monate von ver.di im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste sowie von der GDL bei den Lokführern, dass man sich das Streikrecht weiter nehmen und dieses auch – wenn nötig durch weitere Streiks – verteidigen muss. Nur so konnte im vorletzten Jahrhundert in Deutschland überhaupt ein Streikrecht entstehen und nur so wird es auch in Zukunft gesichert werden können. Gerade der Streik der GDL war auch ein Kampf gegen das Tarifeinheitsgesetz. Dass dies dennoch nicht verhindert werden konnte, liegt leider daran, dass die DGB-Industriegewerkschaften in dieser Frage in einem Bündnis mit den Unternehmern und der Bundesregierung standen. Solche Bündnisse werden das Streikrecht sicher nicht verteidigen, sondern werden eher zu einer weiteren Einschränkung führen.

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