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Wähler ihres Willens beraubt

Fatih Polat

Vor und nach der Parlamentswahl am 12. Juni 2011 in der Türkei entpuppten sich -und tun es auch jetzt noch- die Gerichte und der “Hohe Wahlrat” als Kräfte, die die politische Landschaft neu gestalten wollen. Die Krise infolge ihrer Entscheidungen führt heute dazu, dass die Große Türkische Nationalversammlung nicht funktionsfähig ist. Und die politische Atmosphäre im Land ist äußerst gespannt.
Es ist nicht vergessen, dass die Entwicklungen schon vor der Wahl ihren Lauf genommen hatten. Der “Block für Arbeit, Demokratie und Freiheit”, ein Zusammenschluß von BDP, Emek Partisi und anderen sozialistischen Parteien, entschied, mit eigenen unabhängigen Kandidaten zur Wahl anzutreten, um die hohe 10-Prozent-Wahlhürde zu umgehen. Wenn man die Stimmen dieser Kandidaten zusammenrechnet, sieht man, dass man insbesondere in den kurdischen Wahlkreisen weit weniger Vertreter ins Parlament schicken kann, als es ohne die 10-Prozent-Hürde zustehen würde. Diese Entscheidung traf man und nahm dabei in Kauf, dass ein großer Teil der theoretisch zustehenden Parlamentssitze an die AKP abgetreten wurde. Trotzdem entschied der Hohe Wahlrat vor der Wahl, einige Kandidaten dieses Bündnisses nicht zur Wahl zuzulassen. Er mußte aber wegen der starken Proteste seine Entschiedung rückgängig machen.
Die konservative AKP erreichte bei den Wahlen 49,9 Prozent der Stimmen, auf die kemalistische CHP entfielen 25,9 und auf die nationalistische MHP 13 Prozent der Stimmen. Das Wahlbündnis erreichte ca. 6 Prozent und gewann 36 Sitze im Parlament. D.h. die AKP erreichte auch bei der dritten Wahl hintereinander die absolute Mehrheit. Allerdings verfehlte sie das Ziel, mit mindestens 330 Abgeordneten ins Parlament zu ziehen und damit die erforderliche Mehrheit für eine Verfassungsänderung zu erhalten. Die CHP als größte Oppositionspartei verfehlte das Ziel von anvisierten 30 Prozent Stimmenanteil. Für die parteiinterne Opposition stellte das Ergebnis eine herbe Niederlage dar und blies zum Angriff gegen die Parteiführung.
Einige Parteien, die noch nicht vor allzu langer Zeit die Koalitionsregierung gebildet hatten, verloren bei der Wahl ihre Wähler und jegliche Bedeutung. So wird heute darüber diskutiert, ob die von Ecevit gegründete DSP sich nicht auflösen und in eine Stiftung übergehen sollte, nach dem sie nur 0,25 Prozent der Stimmen auf sich vereinen konnte. Die anderen Regierungsparteien der jungen Geschichte, die Saadet Partisi von Erbakan und die DYP von Ciller blieben knapp über bzw. unter 1 Prozent. Sie verloren zum großen Teil ihre Wähler an die AKP.
Die andere Kraft, die am 12. Juni neben der AKP als Sieger aus den Wahlen hervorging, ist ohne Zweifel der ‚”Block für Arbeit, Demokratie und Freiheit”. Sie übertraf mit 36 Abgeordneten die erforderliche Fraktionsmindestgröße von 20 Abgeordneten deutlich. Die AKP verlor insbesondere in den Wahlkreisen mit mehrheitlich kurdischer Bevölkerung viele Stimmen und im Gegenzug erzielte das Bündnis in diesen Wahlkreisen hohe Stimmenzuwächse. Auch in anderen Wahlkreisen erzielte es beachtliche Wahlerfolge. Ihr Kandidat im Wahlkreis 3 in Istanbul, Levent Tüzel erhielt 137.725 Stimmen. Dieses Ergenbis des ehemaligen EMEP-Vorsitzenden hatte zuvor kein unabhängiger Kandidat erzielen können.
Tunceli war vor der Wahl die einzige Provinz, aus der die AKP keinen Vertreter ins Parlament entsenden konnte. Seit dem 12. Juni hat sie aus drei Provinzen keinen Vertreter im Parlament.
Die Repressionen gegen das Bündnis gingen auch nach der Wahl weiter. Der Hohe Wahlrat, der alle Kandidaten zur Wahl zugelassen hatte, entzog nach der Wahl Hatip Dicle, der in Diyarbakir die erforderliche Stimmenanzahl erreicht hatte, das Mandat. Er begründete seine Entscheidung mit einer Verurteilung Dicles und das ihm zustehende Mandat wurde an die Vertreterin der AKP abgegeben. Weitere fünf Abgeordnete des Bündnisses bleiben weiter in Haft, weil der Prozeß gegen sie mit dem Vorwurf der KCK-Migliedschaft weitergeführt wird. Zwei Abgeordnete der CHP und ein weiterer der MHP konnten ihr Mandat ebenso nicht aufnehmen, weil sie inhaftiert sind.
Ein ähnliches Schicksal hatte den heutigen Ministerpräsidenten Erdogan ereilt, der 2002 wegen einer abgesessenen mehrmonatigen Haftstrafe nicht zur Wahl zugelassen worden war. Erst durch eine Verfassungsänderung und Nachwahlen in einer Provinz hatte er ins Parlament einziehen können. Seine AKP weigert sich aber heute Initiativen zu ergreifen und den betroffenen 9 oppositionellen Abgeordneten die Mandatsaufnahme zu ermöglichen. Nach Ansicht Erdogans handelt es sich bei ihnen um Mitglieder terroristischer Organisationen, er selbst sei damals ein politischer Gefangener gewesen.
Es läuft derzeit eine hitzige Debatte über die möglichen Wege zur Überwindung der Krise. Manche vertreten die Ansicht, dass das Verfassungsgericht mit einer Grundsatzentscheidung das Problem lösen und den gewählten Vertretern die Türen des Parlaments öffnen könnte. Dafür bräuchte es flankierender Gesetze, die das Parlament rückwirkend beschließen könnte. Man sucht aber auch andere juristische Wege. Die Abgeordneten des Wahlbündnisses haben beschlossen, das Parlament bis zu einer Entscheidung zu boykottieren. Die CHP, die ebenfalls zwei Abgeordnete aus dem Gefängnis freizubekommen versucht, sah sich angesichts dieser Entscheidung gezwungen und entschied ihrerseits, dass ihre Mitglieder den Parlamentariereid nicht ablegen werden.
Dieser Stein, der den parlamentarischen Vertretern des Bündnisses in den Weg gelegt wurde, rief eine gesellschaftliche Bewegung hervor. Die drei Istanbuler Abgeordneten, Levent Tüzel, Sırrı Süreyya Önder ve Sebahat Tuncel nahmen in den vergangenen Wochen an einer Protestaktion teil, die mit brutaler Polizeigewalt aufgelöst wurde. 600 Intellektuelle veröffentlichten eine gemeinsame Protesterklärung, in der sie die Freilassung der inhaftierten Abgeordneten forderten.
Während also einerseits die Debatte über die Wege zur Überwindung der Eid-Krise weiter anhält und ihr Ausgang offen ist, sehen sich oppositionelle Kräfte steigenden Repressionen gegenüber. Besonders in den kurdischen Provinzen erreichen sie Ausmaße, die aus den früheren Zeiten des Ausnahmezustandsrechts bekannt ist. Dem Wahlbündnis kommt angesichts dieser wichtigen Entwicklung eine besonders wichtige Rolle zu. Es hat das Potenzial, sich aus einem Wahlbündnis zu einem Zentrum gesellschaftlicher Opposition weiterzuentwickeln.

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